Wespennest entdeckt – was tun?
In den Sommer- und Herbstmonaten erreichen die Feuerwehr Gundernhausen regelmäßig Anrufe von besorgten Bürgern, die auf ihrem Grundstück ein Wespen- bzw. Hornissennest entdeckt haben und dieses schnellstens entfernen möchten.
Grundsätzlich steht die Feuerwehr damit vor einem großen Problem – nicht auf der technischen Seite, sondern wegen des Naturschutzes: Zahlreiche Wespenarten stehen unter Naturschutz, Hornissen sind sogar vom Aussterben bedroht.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Das Gesetz verbietet darüber hinaus, Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Nur wenn aufgrund der Lage eines Wespen- oder Hornissennestes eine unmittelbare Gefahr für den Menschen oder die „öffentliche Sicherheit und Ordnung" besteht (z.B. Wespennest im Wohnraum, Bewohner reagieren allergisch auf Wespenstiche), dann ist nach naturschutzrechtlicher Beratung/Prüfung ein Beseitigen erlaubt.
Was heißt das in der Praxis?
Natürlich gibt es Fälle, in denen es nötig ist, das Nest umzusiedeln bzw. zu entfernen. Diese Entscheidung wird im Normalfall aber nicht von der Feuerwehr, sondern von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde getroffen.
Gründe für eine Entfernung können sein: Bewohner, die allergisch auf Stiche reagieren, Nest in der Nähe von Schlaf- oder Kinderzimmern, u.ä.
📞 Ihr Ansprechpartner
Umweltamt der Gemeinde Roßdorf
Tel. 06154 808-205
Notruf: 112
So schützen Sie sich vor Wespen
Ab Ende September / Anfang Oktober ist das Nest ohnehin leer. Nur die Königin überlebt den Winter, alle anderen sterben durch den ersten Nachtfrost. Ein Nest wird niemals ein zweites Mal benutzt – es zu belassen ist sogar ein zusätzlicher Schutz vor einer Neuansiedlung.
Hornissen reagieren auf Licht: Hat sich eine in Ihre Wohnung verirrt, löschen Sie das Licht und öffnen Sie das Fenster. In kürzester Zeit herrscht wieder Ruhe.
Was tun, wenn man gestochen wurde?
2. Kühlen: Die betroffene Körperregion kühlen.
3. Stichheiler: Thermisch-physikalische Stichheiler erhitzen die Einstichstelle auf ungefährliche 50°C und machen das Insektengift unschädlich.
4. Stich im Mund/Rachen: Sofort Eis lutschen, kalte Halsumschläge anlegen und einen Arzt aufsuchen.
5. Notfall: Bei starken Schwellungen mit Atembeschwerden, Kreislaufstörungen oder bei Allergikern: unverzüglich den Notarzt (112) verständigen!